Einbringungsverpflichtung fürs Abitur

Ins Abitur sind in Block I 32-36 Semesterergebnisse einzubringen, damit müssen 200 Punkte erreicht werden. P1 und P2 zählen jeweils doppelt.

Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Block I = 40 P ÷ S

P = Punktsumme durch Addition der 32-36 Schulhalbjahresergebnisse unter Berücksichtigung der zweifachen Gewichtung der 8 Ergebnisse im ersten und zweiten Prüfungsfach und der einfachen Gewichtung der übrigen 24-28 Schulhalbjahresergebnisse).

S= Anzahl der eingebrachten Schulhalbjahresergebnisse, wobei zweifach gewichtete Schulhalbjahresergebnisse zweifach zählen.

Es müssen alle 5 Prüfungsfächer eingebracht werden, dazu die Kurse der nachfolgenden Liste (Fußnoten beachten!):

Fächer Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse
Deutsch 4 Semester
Fremdsprache 1)2) 4 Semester
weitere Fremdsprache 1)3) 4 Semester
Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel 4) 2 Semester
Politik-Wirtschaft 8) 2 Semester
Geschichte 2 Semester
Religion oder Werte und Normen 2 Semester
Mathematik 4 Semester
Naturwissenschaft 1) 4 Semester
weitere Naturwissenschaft 1)5) 4 Semester
Seminarfach 6) 2 Semester
weitere Fremdsprache oder weitere Naturwissenschaft 7) 2 Semester

1) Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen.

2) Ist die zweite Fremdsprache in der 11. Klasse neu gewählt worden (z.B. Spanisch), müssen mindestens 2 Kurse davon eingebracht werden, dies gilt auch, wenn die Einbringungsverpflichtungen mit einer anderen Fremdsprache erfüllt werden.

3) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im sprachlichen Schwerpunkt.

4) Beide Schulhalbjahresergebnisse müssen dasselbe Fach betreffen. Im musisch-künstlerischen Schwerpunkt müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse in dem nicht als Schwerpunktfach gewählten Fach Musik oder Kunst oder im Fach Darstellendes Spiel eingebracht werden.

5) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt.

6) Es muss sich um die Ergebnisse aus zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren handeln, darunter das Ergebnis des Schulhalbjahres, in dem die Facharbeit geschrieben worden ist.

7) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im gesellschaftswissenschaftlichen und im sportlichen Schwerpunkt.

8) Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt besteht diese Einbringungsverpflichtung nicht, wenn das Fach Erdkunde als Schwerpunktfach gewählt wurde.

Die Zahl der möglichen einzubringenden Unterkurse (Kurse, die mit weniger als 05 Punkten bewertet wurden) hängt von der insgesamt eingebrachten Zahl an Halbjahresergebnissen ab. Bei 32 eingebrachten Ergebnissen müssen mindestens 26, (=6 Unterkurse) bei 33 mindestens 27 (=6 Unterkurse), bei 34 oder 35 mindestens 28 (=6 bzw. 7 Unterkurse) und bei 36 mindestens 29 (=7 Unterkurse) Schulhalbjahresergebnisse in einfacher Wertung mit 05 Punkten oder mehr bewertet worden sein. Dabei dürfen höchstens 3 Unterkurse unter den 3×4=12 Kursen in P1 – P3 sein.

Im Block II (Abiturprüfungen) müssen 100 Punkte erreicht werden. Alle 5 Prüfungsfächer zählen 4-fach. In mindestens drei Fächern, darunter entweder das erste, zweite oder dritte Prüfungsfach, müssen jeweils mindestens 4 x 05 = 20 Punkte erreicht werden.