Die gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase, sie endet mit der Abiturprüfung. Der Unterricht in der Einführungsphase wird in vielen Fächern im Klassenverband, in der Qualifikationsphase gänzlich in Kursen durchgeführt. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an einer Hochschule, ggf. nach Durchlauf zusätzlicher hochschuleigener Zulassungsverfahren.

Am Ende der Qualifikationsphase kann durch die Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Bei Abgang (frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase) oder Nichtbestehen der Abiturprüfung kann der schulische Teil der Fachhochschulreife  erworben werden, sofern die Bedingungen erfüllt werden.

Die Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht am Gymnasium sind durch fachbezogene Kerncurricula und Einheitliche Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung bestimmt.

Die Lehrkräfte, die am Gymnasium unterrichten, müssen grundsätzlich die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien nachweisen.

Rechtsgrundlagen:

  • Runderlass „Die Arbeit in den Schuljahrgänge 5 bis 10 des Gymnasiums”

  • Verordnung und Ergänzende Bestimmungen zur gymnasialen Oberstufe

  • Verordnung und Ergänzende Bestimmungen über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg

  • Erlass „Kerncurricula für den Sekundarbereich I des Gymnasiums und für die gymnasiale Oberstufe”

  • Erlass „Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung”

(Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium)

Die Informationsbroschüre des Kultusministeriums  (Die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung)  gibt detaillierte Auskünfte.