Der schulische Teil der Fachhochschulreife

In der gymnasialen Oberstufe müssen in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren im ersten und zweiten schriftlichen Prüfungsfach insgesamt mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung erreicht werden, in mindestens zwei Semesterergebnissen dieser Prüfungsfächer mit mindestens 05 Punkten. Im dritten Prüfungsfach sowie in weiteren neun Schulhalbjahresergebnissen müssen insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung erzielt worden sein.

In mindestens 11 der 15 einzubringenden Fächer müssen mindestens 05 Punkte erreicht worden sein.

Einbringungsverpflichtungen für den schulischen Teil der Fachhochschulreife

Fach Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse
Deutsch 2
Fremdsprache ¹ 2
Geschichte ² 2
Mathematik 2
Naturwissenschaft ¹ 2

Zu folgenden Bedingungen:

1)Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen.
2)In der gymnasialen Oberstufe kann ein anderes Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld, das als Prüfungsfach gewählt worden ist, genommen werden.