Schulvorstand

Der Schulvorstand an unserem Gymnasium  setzt sich aus dem Schulleiter und sieben weiteren Lehrkräften, vier Elternvertretern und vier Schülervertretern zusammen. Er tagt laut Schulgesetz nicht öffentlich.

Gewählt werden die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte von den Lehrkräften, Referendarinnen und Referendaren und hauptberuflichen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Gesamtkonferenz. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter zählt zur Gruppe der Lehrkräfte und ist als Mitglied gesetzt. Der Schulelternrat wählt die Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten und der Schülerrat die Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler.

Die Amtszeit beträgt für die Lehrkräfte, pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Erziehungsberechtigten zwei Jahre, Schülerinnen und Schüler werden für ein Jahr gewählt.

Der Schulvorstand entscheidet nach § 38 a Abs. 3 NSchG u. a. über:

  • die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit vom MK eingeräumten Entscheidungsspielräume ,
  • den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  • die Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§ 12 Abs. 3 Satz 3, § 23),
  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),
  • die Führung einer Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4),
  • die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin bzw. des Schulleiters, der ständigen Vertreterin bzw. des ständigen Vertreters sowie anderer Beförderungsstellen,
  • die Abgabe zur Herstellung des Benehmens (§ 45 Abs. 2 Satz 1, § 48 Abs. 2 Satz 1, § 52 Abs. 3 Satz 3),
  • die Ausgestaltung der Stundentafel,
  • die Schulpartnerschaften,
  • die Mitwirkungsentscheidungen bei der Namensgebung (§ 107),
  • die Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen,
  • die Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen,
  • die Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring in der Schule,
  • die Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule (d.h. Selbstevaluation) und
  • den Vorschlag für Schulprogramm und Schulordnung (die Entscheidung trifft die Gesamtkonferenz im Benehmen mit dem Schulvorstand).